Die Dordrechter Lehrsätze

Zweites Lehrstück

Vom Tode Christi und der Erlösung der Menschen durch denselben

Artikel 1

Gott ist nicht nur im höchsten Grade barmherzig, sondern auch im höchsten Grade gerecht. Es fordert aber seine Gerechtigkeit (wie sie sich im Wort offenbart hat), daß unsere Sünden, die gegen seine unendliche Majestät begangen sind, nicht nur mit zeitlichen, sondern auch mit ewigen, sowohl geistigen als körperlichen Strafen bestraft werden. Diesen Strafen können wir nicht entfliehen, wenn nicht der Gerechtigkeit Gottes Genüge geschieht.

Artikel 2

Da wir aber nicht selbst Genüge leisten und uns vom Zorn Gottes befreien können, so hat Gott aus unendlicher Barmherzigkeit uns seinen eingeborenen Sohn zum Bürgen gegeben, der, damit er für uns Genüge leistete, für uns oder an unser Statt zur Sünde und zum Fluch am Kreuz geworden ist.

Artikel 3

Dieser Tod des Sohnes Gottes ist das einzige und vollkommenste Opfer und Genugtuung für die Sünden, unendlich an Kraft und Wert, überflüssig genügend, die Sünden der ganzen Welt zu sühnen.

Artikel 4

Deshalb ist dieser Tod von so großer Kraft und so großem Wert, weil die Person, welche ihn erlitt, nicht nur ein wahrer und vollkommen heiliger Mensch ist, sondern auch der eingeborene Sohn Gottes, desselben ewigen und unendlichen Wesens mit dem Vater und dem Heiligen Geist, wie unser Heiland sein mußte. Sodann, weil sein Tod mit dem Gefühl des Zornes Gottes und des Fluches, den wir durch unsere Sünden verdient hatten, verbunden ist.

Artikel 5

Übrigens ist es die Verheißung des Evangeliums, daß wer an den gekreuzigten Christus glaube, nicht verlorengehe, sondern das ewige Leben habe. Diese Verheißung muß allen Völkern und Menschen, zu denen Gott das Evangelium nach seinem Wohlgefallen sendet, gemeinschaftlich und ohne Unterschied verkündigt und vorgestellt werden mit dem Befehl zur Buße und zum Glauben.

Artikel 6

Daß aber viele, die durch das Evangelium berufen sind, nicht in sich gehen und nicht an Christus glauben, sondern durch Unglauben umkommen, das geschieht nicht, weil dem am Kreuz dargebrachten Opfer Christi etwas fehlt oder weil es nicht ausreicht, sondern durch ihre eigene Schuld.

Artikel 7

Soviele aber wahrhaft glauben und durch den Tod Christi von den Sünden und vom Untergang befreit und errettet werden, denen wird diese Wohltat nur aus Gnade Gottes, die er niemandem schuldig ist und die ihnen von Ewigkeit her in Christus gegeben ist, zuteil.

Artikel 8

Dies war nämlich ein völlig freier Entschluß Gottes, des Vaters, und sein gnadenvoller Wille und Zweck, daß die belebende und beseligende Kraft des kostbaren Todes seines Sohnes sich an allen Erwählten zeige, um sie allein mit dem rechtfertigenden Glauben zu beschenken und durch ihn untrüglich zur Seligkeit zu führen. Das ist, Gott wollte, daß Christus durch das Blut des Kreuzes (mit dem er den neuen Bund besiegelte) aus allen Völkern, Stämmen, Geschlechtern und Zungen diejenigen alle und allein, welche von Ewigkeit zur Seligkeit erwählt und ihm vom Vater gegeben sind, kräftiglich erlöse, mit dem Glauben (den er ihnen, wie andere heilbringende Gaben des Heiligen Geistes, durch seinen Tod erwarb) beschenke, sie von allen Sünden, sowohl von der Erbsünde als von wirklich begangenen Sünden, sowohl nach als vor dem Glauben, durch sein Blut reinige, bis zum Ende treu bewache und endlich frei von allem Flecken und Fehl herrlich vor ihn stelle.

Artikel 9

Dieser Entschluß, der aus der ewigen Liebe zu den Erwählten hervorgegangen ist, ist von Anfang der Welt bis auf die gegenwärtige Zeit, indem die Pforten der Hölle sich vergeblich widersetzten, mächtig erfüllt und wird auch noch fortlaufend erfüllt, und zwar so, daß die Erwählten zu seiner Zeit zu einer Vereinigung versammelt werden sollen und daß immer eine Kirche der Gläubigen auf das Blut Christi gegründet sei, welche jenen ihren Heiland, der für sie, gleich wie ein Bräutigam für die Braut, sein Leben am Kreuz hingab, beständig liebe, fortwährend verehre und hier und in alle Ewigkeit preise.


Verwerfung der Irrtümer

Nach Darlegung der rechtgläubigen Lehre verwirft die Synode die Irrtümer derer:

1.

Die lehren,

»daß Gott, der Vater, seinen Sohn zum Kreuzestod bestimmt hätte ohne die bestimmte und entscheidende Absicht, irgend jemanden bestimmt selig zu machen, so daß für die Erwerbung des Todes Christi die Notwendigkeit, der Nutzen, die Würde unbeschadet und in jeder Beziehung vollendet, vollständig und unversehrt hätte bestehen können, wenn auch die erworbene Erlösung keinem einzelnen in der Wirklichkeit zuteil geworden wäre.«

Denn diese Behauptung ist beschimpfend für die Weisheit Gottes, des Vaters, und den Tod Jesu Christi und der Heiligen Schrift entgegen. Denn so spricht der Erlöser: »Ich lasse das Leben für die Schafe und kenne sie« (Joh. 10, 14. 17). Und vom Erlöser sagt der Prophet Jesajas: »Da er sich zum Opfer für die Schuld hergab, so wird er Nachkommenschaft sehen, lange leben, und der Wille des Herrn wird in seiner Hand gedeihen« (Jes. 53, 10). Endlich stößt es den Glaubenssatz um, nach dem wir an eine Kirche glauben.

2.

Die lehren:

»Das sei nicht der Zweck des Todes Christi gewesen, daß er ein neues Bündnis der Gnade durch sein Blut besiegele, sondern daß er dem Vater das bloße Recht erwerbe, jedwedes Bündnis, sei es der Gnade oder der Werke, mit dem Menschen von neuem einzugehen.«

Denn dies widerstreitet der Schrift, die lehrt, Christus sei zum Bürgen und Mittler eines besseren, das heißt des neuen Bundes gemacht (Hebr. 7, 22); und: Ein Testament sei erst nach dem Tode gültig (Hebr. 9, 15. 17).

3.

Die lehren:

»Christus habe durch seine Genugtuung niemandem bestimmt das Heil und den Glauben erworben, durch den diese Genugtuung Christi wirksam zur Seligkeit zugeeignet würde, sondern habe nur dem Vater die Gelegenheit oder den völligen Willen gegeben, von neuem mit den Menschen zu unterhandeln und neue Bedingungen, welche er wollte, vorzuschreiben, deren Erfüllung von dem freien Willen des Menschen abhinge, und so könnte es geschehen, daß niemand oder auch alle sie erfüllten.«

Denn diese haben vom Tod Christi eine zu verächtliche Meinung, erkennen die vorzügliche Frucht oder Wohltat, die durch ihn hervorgebracht ist, auf keine Weise an und rufen den Irrtum der Pelagianer aus der Hölle zurück.

4.

Die lehren:

»Jenes neue Bündnis der Gnade, was Gott, der Vater, durch Vermittlung des Todes Christi mit den Menschen schloß, bestehe nicht darin, daß wir durch den Glauben, soviel er das Verdienst Christi annimmt, gerechtfertigt und selig gemacht würden; sondern darin, daß Gott, nachdem die Ausübung des völligen Gehorsams gegen das Gesetz abgeschafft sei, den Glauben selbst und den unvollendeten Gehorsam im Glauben als vollkommenen Gehorsam gegen das Gesetz anrechne und gnädig der Belohnung des ewigen Lebens würdig erachte.«

Denn diese widersprechen der Schrift: »Sie werden ohne Verdienst gerechtfertigt durch seine Gnade durch die in Jesus Christus geschehene Erlösung, den Gott als Versöhnungsmittel durch den Glauben in seinem Blute hingestellt hat« (Röm. 3, 24. 25); und führen mit dem gottlosen Socinus1 eine neue und fremdartige Rechtfertigung des Menschen vor Gott, gegen die einstimmige Lehre der ganzen Kirche, ein.

5.

Die lehren:

»Alle Menschen seien in den Zustand der Versöhnung und in die Gnade des Bundes aufgenommen, so daß niemand wegen der Erbsünde der Verdammung schuldig oder verdammlich wäre, sondern alle von der Schuld dieser Sünde frei wären.«

Denn diese Meinung widerstreitet der Schrift, die behauptet, wir seien von Natur Kinder des Zorns2.

6.

Diejenigen, welche den Unterschied der Erwerbung und Aneignung so gebrauchen, daß sie Unvorsichtigen und Unerfahrenen die Meinung einflößen:

»Gott wolle, soviel an ihm liege, allen Menschen auf gleiche Weise die Wohltaten zuteilen, welche durch Christi Tod erlangt werden. Daß aber einige vor anderen der Vergebung der Sünden und des ewigen Lebens teilhaftig würden, der Unterschied hänge ab von ihrem freien Willen, der sich zu der ohne Unterschied dargebotenen Gnade wende, nicht aber nach einer besonderen Gabe der Barmherzigkeit, die kräftiglich in ihnen wirke, so daß sie vor anderen sich diese Gnade aneigneten.«

Denn während diese vorgeben, diese Unterscheidung im vernünftigen Sinne vorzutragen, wagen sie es, dem Volk das verderbliche Gift des Pelagianismus beizubringen.

7.

Die lehren:

»Christus habe für die, welche Gott außerordentlich geliebt und zum ewigen Leben bestimmt habe, nicht sterben können und müssen, auch sei er nicht für sie gestorben, da für solche der Tod Christi nicht nötig sei.«

Sie widerstreiten dem Apostel, der sagt: »Christus hat mich geliebt und sich für mich hingegeben« (Gal. 2, 20); auch: »Wer ist’s, der Beschuldigungen vorbrächte gegen die Erwählten Gottes? Gott ist es, der rechtfertigt. Wer ist, der verdammen sollte? Christus ist es, der gestorben ist« (Röm. 8, 33. 34), nämlich für sie; und widersprechen dem Erlöser, der sagt: »Ich gebe mein Leben für meine Schafe« (Joh. 10, 15); und: »Das ist mein Gebot, daß ihr einander lieben sollt, wie ich euch geliebt habe. Eine größere Liebe hat niemand, als daß er sein Leben lasse für seine Freunde« (Joh. 15, 12. 13).

1) Faustus Socinus, geboren 1539 zu Siena, gestorben 1604 zu Lucławice in Polen, behauptete (denn er war es erst, der die Lehre seines Oheims Lälius Socinus, geboren 1525 zu Siena, gestorben 1562 zu Zürich, zu einem System ausbildete), Christus habe nicht für uns die Strafen der Sünde getragen; dies streite mit der Gerechtigkeit Gottes, die nicht den einen könne für des anderen Sünde Strafe tragen lassen, und mit der Majestät und Gnade Gottes, weil daraus folgen würde, er könne oder wolle uns die Sünden nicht freiwillig, ohne alle Forderung, vergeben; vielmehr habe Gott uns nur durch Christus seine freiwillige Versöhnung angekündigt, und wir genössen dieselbe durch Glauben und Gehorsam.
2) Eph. 2, 3