Der Heidelberger Katechismus
Wir Friedrich, von Gottes Gnaden Pfalzgraf bei Rhein, des Heiligen Römischen Reiches Erztruchseß und Kurfürst, Herzog in Bayern etc., entbieten allen und jeden Unsern Superintendenten, Pfarrherrn, Predigern, Kirchen- und Schuldienern Unsers Kurfürstentums, der Pfalzgrafschaft bei Rhein, Unsere Gnade und Gruß und fügen euch hiermit zu wissen:
Demnach Wir im nächsterschienenen Januar einen summarischen Unterricht oder Katechismus unserer christlichen Religion aus dem Wort Gottes verfassen und öffentlich in Druck ausgehen lassen, mit notwendiger Anzeige und Ausführung, was Uns zu solchem Ursache gegeben und bewegt, sonderlich aber, weil Wir in der Lehre und Instituierung der Jugend allerlei Unrichtigkeit und Ungleichheit befunden, daraus nicht geringe Mißstände und Unordnung erwecket und entstanden, daß hierdurch solche Mängel abgeschnitten und hinfürder eine gewisse und beständige Form und Maß gehalten würde –
Auf daß nun auch in den Zeremonien, Administrierung der heiligen Sakramente und andern Kirchenübungen (in welchen bisher nicht weniger Ungleichheit gespürt und befunden) ebnermaßen erheischender Notdurft nach eine Richtigkeit und Gleichförmigkeit gehalten werde und also Unsere lieben Untertanen zugleich in der Lehre und auch in den äußerlichen Zeremonien zu rechter Erkenntnis göttlichen Worts und Willens durch einen einträchtigen und in der Heiligen Schrift gegründeten Weg gebracht und geführt möchten werden –
So haben Wir eine kurze Kirchenordnung, welchergestalt sich die Kirchendiener in Verkündigung göttlichen Worts, Administrierung der heiligen Sakramente und anderm in den Kirchen Unsers Kurfürstentums durchaus einhelliglich verhalten sollen, oberzählter Ursachen halben, durch unsere vornehmen Theologen, Superintendenten, Kirchendiener und andere gottselige gelehrte Männer und Räte begreifen, besichtigen und endlich in Druck ausgehen lassen –
Gesinnen demnach hiermit an Euch alle und jeden gnädiglich und befehlen Euch, Ihr wollet angeregte Unsere Kirchenordnung annehmen und derselben mit ernstlichem Fleiß nachkommen, so sind Wir der ungezweifelten Zuversicht, das werde zur Ausbreitung des seligmachenden Worts Gottes, auch christlicher Auferbauung Unserer Untertanen gelangen.
Datum: Mosbach, den 15. Tag des Novembers Anno 1563.