Das Niederländische Glaubensbekenntnis

Artikel 28

Von der Gemeinschaft der Heiligen mit der wahren Kirche

Wir glauben, daß, da diese heilige Gemeinschaft aus denen besteht, die gerettet werden sollen und außer ihr kein Heil ist1, keiner (welche Würde oder welchen Namen er auch haben mag) sich ihr entziehen oder von ihr trennen darf, um, nur mit seinem eigenen Umgang zufrieden, allein und abgesondert zu leben, sondern daß alle und jeder verpflichtet sind, sich mit dieser Gemeinschaft zu verbinden und zu vereinigen, die Einheit der Kirche sorgfältig zu bewahren2 und sich ihrer Lehre und Zucht zu unterwerfen, seinen Nacken endlich freiwillig unter das Joch Christi zu beugen3 und gleich wie gemeinsame Glieder desselben Leibes der Erbauung der Brüder zu dienen4, wie Gott einem jeden seine Gaben verliehen hat.

Ferner ist es, damit dies um so besser beobachtet wird, aller Gläubigen Pflicht, sich nach dem Wort Gottes von allen denen zu trennen, welche außer der Kirche stehen5, und sich mit dieser Gemeinschaft und Vereinigung der Gläubigen zu verbinden, wo nur Gott sie errichtet hat6, wenn auch feindliche Verordnungen der Fürsten und Obrigkeiten es verbieten, selbst wenn denen, die dies tun, Strafe am Leben und durch den leiblichen Tod angedroht ist7.

Wer sich daher von dieser wahren Kirche trennt oder sich ihr anzuschließen weigert, widerstrebt offenbar dem Gebot Gottes.

1) 1. Petr. 3, 20; Joel 2, 32
2) Ps. 22, 23; Hebr. 2, 12; Eph. 4, 3. 12
3) Ps. 2, 10–12; Matth. 11, 29
4) Eph. 4, 12. 16; 1. Kor. 12, 12 ff.
5) Apg. 2, 40; Jes. 52, 11; 2. Kor. 6, 17; Off. 18, 4
6) Matth. 24, 28; 12, 30
7) Apg. 4, 17. 19; 17, 7; 18, 13; Dan. 3, 17. 18; 6, 8; 9, 10; Off. 14, 14