Das Niederländische Glaubensbekenntnis

Artikel 31

Von der Berufung der Kirchendiener

Wir glauben, daß die Diener, Ältesten und Diakonen zu diesen ihren Ämtern berufen und befördert werden müssen durch gesetzmäßige Berufung der Kirche1 bei ernster Anrufung Gottes und durch Abstimmung der Kirche und daß sie nachher in ihren Ämtern durch Handauflegen bestätigt werden, in der Art und Weise, welche uns im Wort Gottes vorgeschrieben wird.

Es muß sich jedoch jeder sorgfältig hüten, sich nicht durch unerlaubte Mittel zu diesen Ämtern zu drängen. Denn alle müssen erwarten, bis sie von Gott selbst berufen werden2, damit sie ein sicheres Zeugnis ihrer Berufung haben und wissen, daß sie von Gott sei.

Übrigens haben alle Diener des Wortes Gottes, an welchem Ort sie sein mögen, alle dieselbe Macht und gleiches Ansehen, da sie alle gleich Diener Christi3, des einen allgemeinen Bischofs und Hauptes der Kirche, sind4. Und somit hat keine Kirche irgend Macht oder Herrschaft über eine andere, über sie zu herrschen.

Ferner müssen alle, damit diese heilige Anordnung Gottes nicht verletzt wird oder in Verachtung kommt, die Diener des Wortes und die Ältesten der Kirche hochschätzen wegen des Werkes, dem sie sich widmen, und mit ihnen Frieden halten und sich von Zank und Streitigkeiten soviel als möglich fernhalten5.

1) 1. Tim. 5, 22; Apg. 6, 3
2) Apg. 1, 23; 13, 2; Jer. 23, 21; Hebr. 5, 4
3) 1. Kor. 3, 9; 4, 1; 2. Kor. 5, 20; Apg. 26, 16. 17
4) Jes. 61, 1; Eph. 1, 22; Kol. 1, 18; 1. Petr. 2, 25; 5, 4
5) 1. Thess. 5, 12. 13; 1. Tim. 5, 17; Hebr. 13, 17